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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen / Teilnahmebedingungen für Seminare von Ebinghaus Seminare für Steuern und Rechnungswesen

1. Anmeldung

Der Vertrag zwischen Ebinghaus Seminare für Steuern und Rechnungswesen, nachfolgend als „Ebinghaus-Seminare“ bezeichnet, und dem Vertragspartner kommt zustande mit Bestätigung/Rechnung der zugegangenen Anmeldung. Die Bestätigungsfrist beträgt einen Monat.

2. Inhalt und Durchführung des vereinbarten Seminars

2.1.
Der Inhalt und die Durchführung richten sich nach dem jeweiligen Seminarprogramm. Das jeweils aktuelle Seminarprogramm kann auf Anforderung nochmals übermittelt werden.

2.2.
Über die Teilnahme an Seminaren wird mindestens ein Teilnahmezertifikat ausgestellt.

2.3.
Ebinghaus-Seminare behält sich vor, in zumutbarem und die Interessen des Vertragspartners nicht unangemessen benachteiligendem Umfang einzelne Lehrinhalte ohne Zustimmung des Vertragspartners an die Bedürfnisse des Unterrichts anzupassen. Entsprechendes gilt für Terminänderungen, Wechsel des Unterrichtsortes / der Räumlichkeiten, insbesondere innerhalb des Gebäudes, Änderungen im Rahmen des Dozenteneinsatzes sowie die Absage von Seminaren.

3. Rücktritt / Kündigungsfristen / Zahlungsbedingungen

3.1.
Die Anmeldung zu einem Seminar kann bis 4 Wochen vor Beginn kostenfrei widerrufen werden. Der Rücktritt/Widerruf bedarf der Schriftform. Erfolgt der Rücktritt/Widerruf bis 14 Tage vor Beginn wird für den entstehenden Verwaltungsaufwand eine Rücktrittsgebühr von 50 Euro erhoben, die mit Erhalt der Rücktrittsbestätigung fällig wird. Erfolgt der Rücktritt/Widerruf später als 14 Tage vor Lehrgangsbeginn, ist die volle Gebühr zu entrichten. Sofern in der jeweiligen Seminarinformation weitergehende Kündigungsfristen aufgeführt sind, gelten diese.

3.2.
Die Nichtteilnahme an einem Seminar oder Teilen davon entbindet nur dann von der vereinbarten Zahlungsverpflichtung, wenn der Vertragspartner diese nicht zu vertreten hat. Etwaige ersparte Aufwendungen werden erstattet.

3.3.
Die Gebühr kann bei Seminarbeginn entrichtet werden.

3.4.
Sofern nicht anders vereinbart, ist die Gebühr in monatlichen Raten zu Beginn des jeweiligen Kalendermonats während der Laufzeit des Seminars fällig.

3.5.
Muss ein Seminar von Ebinghaus-Seminare abgesagt werden, werden bereits entrichtete Gebühren vollständig erstattet, sofern nicht der Ausfall vom Vertragspartner zu vertreten ist. Ebinghaus-Seminare wird im Übrigen über den Ausfall informieren.

4. Haftung

Ebinghaus-Seminare haftet nicht für Schäden des Vertragspartners, insbesondere für solche, die durch Unfälle in den Schulungsräumen und durch Verlust oder Diebstahl von in die Schulungsräume mitgebrachten Sachen, insbesondere Garderobe und Wertgegenstände, entstehen. Ausgenommen hiervon sind Schäden bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Bei leichter Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten oder bei jeglicher Fahrlässigkeit eines anderen Erfüllungsgehilfen haften wir nur für den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Personenschäden.

5. Schriftform / Sonstiges

5.1.
Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden zu diesen Bedingungen sowie einseitige Willenserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Erklärungen unserer Mitarbeiter bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

5.2.
Die Unwirksamkeit einzelner Teilnahmebedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Etwaige unwirksame Bestimmungen werden die Vertragsparteien durch solche ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Zweck nach den unwirksamen am nächsten kommen.

6. Datenschutz

Dem Vertragspartner wird hiermit bekannt gegeben, dass Ebinghaus-Seminare personenbezogene Daten in automatisierten Dateien speichert und versichert, dass deren Erfassung, Verarbeitung und Weitergabe ausschließlich im Rahmen des Fortbildungszweckes erfolgen. Die unterschriebene Anmeldung umfasst das ausdrückliche Einverständnis des Vertragspartners.

7. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Düsseldorf, wenn die Parteien Kaufleute oder juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind. Ebinghaus-Seminare ist jedoch berechtigt, den Vertragspartner an seinem Sitz zu verklagen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Inhouse-Schulungen der Ebinghaus Seminare für Steuern und Rechnungswesen

1. Geltungsbereich

Die folgenden AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ebinghaus Seminare für Steuern und Rechnungswesen– nachfolgend als „Ebinghaus-Seminare“ bezeichnet – und dem Auftraggeber im Rahmen von Inhouse-Schulungen und -Seminaren.
Abweichende AGB – insbesondere die AGB „Teilnahmebedingungen für Seminare der Ebinghaus Seminare für Steuern und Rechnungswesen“ – finden keine Anwendung.

2. Vertragsschluss

Der Vertrag zur Durchführung einer Inhouse-Schulung kommt ausschließlich durch schriftliche (auch per E-Mail) Bestätigung eines durch Ebinghaus-Seminare gefertigten Angebotes oder einer entsprechend von Auftraggeber und Ebinghaus-Seminare gezeichneten Vertragsvereinbarung zustande.

3. Inhalt, Durchführung und Umfang der vereinbarten Inhouse-Schulung

3.1.
Der Inhalt, Umfang und die Art der Durchführung der Inhouse-Schulung richten sich unabhängig von dem aktuellen Lehrgangs- und Seminarprogramm nach individuellen Absprachen zwischen Ebinghaus-Seminare und dem Auftraggeber und werden in der Vertragsvereinbarung schriftlich vereinbart. Die praxisnahe Vermittlung der Lehrinhalte wird bestmöglich den individuellen Anforderungen des Auftraggebers angepasst. Ebinghaus-Seminare schuldet lediglich die Durchführung der Schulung. Ein Schulungserfolg oder ein näher bestimmbares Schulungsergebnis wird nicht geschuldet.

3.2.
Ebinghaus-Seminare behält sich vor, in zumutbarem und die Interessen des Aufraggebers nicht unangemessen benachteiligendem Umfang einzelne Lehrinhalte ohne Zustimmung des Auftraggebers an die Bedürfnisse der Schulungsveranstaltung anzupassen. Entsprechendes gilt für Terminänderungen oder Änderungen im Rahmen des Dozenteneinsatzes, sowie die Absage der Schulung. Die Absage der Schulung durch Ebinghaus-Seminare erfolgt durch schriftliche Mitteilung gegenüber dem Auftraggeber.

3.3.
Der Auftraggeber stellt Ebinghaus-Seminare und deren für die jeweilige Schulung eingesetzten Dozenten geeignete (Schulungs-)Räumlichkeiten zur Verfügung und gegebenenfalls die für die Schulung erforderlichen technischen Mittel wie Beamer, Overhead-Projektor, Leinwand, PC-Technik etc. Die Ebinghaus-Seminare teilt dem Auftraggeber spätestens 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung mit, welche technischen Mittel benötigt werden. Den eingesetzten Dozenten ist zum Zeitpunkt der Schulungsveranstaltung Zugang zu den entsprechenden Räumlichkeiten des Auftraggebers zu gewähren.

4. Zahlungsbedingungen/Rücktritt

4.1.
Es gelten die in der Schulungsvereinbarung vereinbarten Leistungsentgelte. Alle Gebühren verstehen sich zuzüglich der jeweils aktuell gültigen Umsatzsteuer. Das Leistungsentgelt ist nach Durchführung der Veranstaltung und erfolgter Rechnungsstellung sofort und ohne Abzug fällig.

4.2.
Die Absage der Schulungsveranstaltung durch den Auftraggeber oder dessen Rücktritt können bis 4 Wochen vor Beginn kostenfrei erklärt werden. Der Rücktritt/Widerruf bedarf der Schriftform. Erfolgt der Rücktritt/Widerruf bis 14 Tage vor Beginn, werden 50% des vollen Leistungsentgeltes erhoben, die mit Erhalt der Rücktrittsbestätigung fällig werden. Erfolgt der Rücktritt/Widerruf später als 14 Tage vor Beginn der Schulungsveranstaltung, ist das volle Leistungsentgelt zu entrichten.

4.3.
Im Falle der Absage der Schulungsveranstaltung aufgrund höherer Gewalt, Erkrankung des Dozenten oder aus von der Ebinghaus-Seminare oder dem Auftraggeber nicht zu vertretenden Umständen ist Ebinghaus-Seminare lediglich zur Erstattung des etwaig durch den Auftraggeber bereits geleisteten Entgeltes verpflichtet. Ebinghaus-Seminare informiert den Auftraggeber unverzüglich und ohne schuldhaftes Zögern über den Ausfall der Schulungsveranstaltung.
Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers – insbesondere Schadensersatzansprüche – bestehen nicht.

5. Haftung

Ebinghaus-Seminare haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Mitarbeiter von Ebinghaus-Seminare. Bei einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haftet Ebinghaus-Seminare auch bei einfacher Fahrlässigkeit.

6. Schriftform / Sonstiges

6.1.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht und bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden zu diesen Bedingungen sowie einseitige Willenserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Erklärungen unserer Mitarbeiter bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

6.2.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Etwaige unwirksame Bestimmungen werden die Vertragsparteien durch solche ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Zweck nach den unwirksamen am nächsten kommen.

7. Datenschutz/Urheberschutzrechte

Der Auftraggeber und Ebinghaus-Seminare verpflichten sich zur Geheimhaltung sämtlicher im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhaltener Informationen. Das gilt insbesondere in Bezug auf etwaig bestehende Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers. Personen- und unternehmensbezogene Daten des Auftraggebers werden durch die Ebinghaus-Seminare gespeichert und ausschließlich für interne Zwecke oder im Rahmen der bestehenden Geschäftsbeziehung genutzt. Eine Weitergabe solcher Daten an Dritte erfolgt nicht.

Alle Schulungsunterlagen sind Eigentum der Ebinghaus-Seminare. Der Ebinghaus-Seminare stehen die alleinigen Nutzungs- und Vervielfältigungsrechte zu.

8. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Düsseldorf, wenn die Parteien Kaufleute oder juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind. Ebinghaus-Seminare ist jedoch berechtigt, den Vertragspartner an seinem Sitz zu verklagen.