Herzlich willkommen
Hotline: 0211 - 695 409 44
Email: Info@ebinghaus-seminare.de
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Den Bildungsscheck können Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Betriebe erhalten.
Im individuellen Zugang richtet sich der Bildungsscheck an Beschäftigte aus Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von max. 30.000,- Euro (max. 60.000,- Euro bei gemeinsamer Veranlagung). Dabei sollen ausdrücklich folgende Gruppen angesprochen werden:
Im betrieblichen Zugang richtet sich der Bildungsscheck an kleinere und mittlere Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten. Schwerpunkt sind hier Beschäftigte mit einem jährlichen Arbeitnehmerbrutto von maximal 39.000,- Euro.
Mit dem Bildungsscheck erhalten Beschäftigte und Unternehmen einen Zuschuss von 50 Prozent, max. 500,- Euro zu den Weiterbildungskosten. Das Land Nordrhein-Westfalen finanziert diesen Anteil aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Die andere Hälfte tragen im betrieblichen Zugang die Betriebe und im individuellen Zugang die Beschäftigten selbst.
Die Bildungsschecks werden über ausgewählte Beratungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen vergeben und können dann zur Verrechnung bei den Weiterbildungsanbietern eingereicht werden. Anlaufstellen sind beispielsweise Kammern, Wirtschaftsförderungen, Volkshochschulen oder Weiterbildungs-Netzwerke, wie sie in einigen Regionen bestehen.
Die kostenlose Beratung informiert zu den persönlichen Voraussetzungen für die Förderung und berät Betriebe zum Qualifizierungsbedarf ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Der antragstellende Arbeitnehmer muss sozialversicherungspflichtig (mind. 15 Wochenstunden zu mehr als 450 EUR monatlich) beschäftigt sein. Im Fördermodul Weiterbildungsbonus Aufstocker ist Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer aufstockende Leistungen vom Jobcenter erhält. Im Fördermodul Weiterbildungsbonus Handwerk muss die Fortbildungsmaßnahme in den Schwerpunktbereichen Qualitätspolitik oder Umwelttechnik erfolgen.
Die Höhe der Förderung beträgt beim
In der Regel kann pro Person ein Weiterbildungsbonus pro Kalenderjahr beantragt werden.
Zum 31.12.2016 wird das Förderprogramm neu ausgeschrieben, ggf. ändert sich zum Ende des Jahres der Ansprechpartner:
zwei P PLAN:PERSONAL GmbH
Haferweg 46
22769 Hamburg
Tel. (0 40) 2 84 07 83-0
E-Mail: info(at)weiterbildungsbonus.net
Internet: www.weiterbildungsbonus.net
Zur Antragstellung nutzen Sie bitte das Formular (VD 60890) der SAB.
Es müssen mindestens drei Vergleichsangebote von Weiterbildungsanbietern
zum gewünschten Vorhaben eingeholt und
im Original mit dem Förderantrag eingereicht werden. Zulässig
sind auch Preisinformationen. Diese müssen dann mindestens
den Anbieter, die Inhalte, den Preis und die aktuellen
Termine der Weiterbildung enthalten.
Eine verbindliche Anmeldung darf erst nach Antragseingang bei der
SAB erfolgen.
SächsischeAufbauBank (SAB)
Servicecenter
Fon 0351 4910 - 4930
Mo-Do 8-18 Uhr und Fr 8-15 Uhr
Das Förderprogramm „Weiterbildungsscheck – betrieblich“ richtet sich an sächsische Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern. Mit der Förderung können sowohl Unternehmer bzw. Selbstständige als auch Beschäftigte, Auszubildende, dual Studierende, Werkstudenten und Praktikanten, Mitarbeiter in Elternzeit und sogar Arbeitslose mit einer Einstellungszusage an Maßnahmen der betrieblichen Weiterbildung teilhaben. Dabei werden in der Regel 50 Prozent der Weiterbildungskosten durch einen Zuschuss gefördert.
Vorhaben der betrieblichen Weiterbildung, insbesondere mit folgenden Zielstellungen:
SächsischeAufbauBank (SAB)
Servicecenter
Fon 0351 4910 - 4930
Mo-Do 8-18 Uhr und Fr 8-15 Uhr
Das Unternehmen des Beschäftigten muss in Thüringen ansässig sein. Das zu versteuerndes Jahreseinkommen des Beschäftigten liegt zwischen 20.000 Euro und 40.000 Euro (bei gemeinsam Veranlagten zwischen 40.000 Euro und 80.000 Euro). Gefördert werden sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Nicht gefördert werden Beschäftigte oder Bedienstete juristischer Personen des öffentlichen Rechts. Eine Förderung mit dem Weiterbildungsscheck ist alle zwei Kalenderjahre möglich.
Die Förderung ist formgebunden bei der GFAW vor der verbindlichen Anmeldung zum Weiterbildungsvorhaben zu beantragen. Die Höhe der Förderung beträgt: für Vorhaben zur beruflichen Anpassungsqualifizierung von Beschäftigten oder Selbständigen 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, 500 EUR je Weiterbildungsscheck.
Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GFAW) mbH
Warsbergstraße 1
99092 Erfurt
Tel. (03 61) 22 23-0
E-Mail: servicecenter@gfaw-thueringen.de
Internet: www.gfaw-thueringen.de
Gefördert werden können abhängig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz. Eine Förderung durch den QualiScheck oder die Bildungsprämie ist abhängig vom Einkommen.
Antragsberechtigt sind abhängig Beschäftigte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von mehr als 20.000 EUR bzw. 40.000 EUR bei gemeinsam Veranlagten, von weniger als 20.000 EUR bzw. 40.000 EUR bei gemeinsam Veranlagten, wenn die Kosten der Weiterbildung höher sind als 1.000 EUR (einschließlich Mehrwertsteuer).
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt 50% der direkten Kosten der Weiterbildungsmaßnahme, jedoch maximal 500 EUR pro Person und Kalenderjahr. Lehr- und Lernmittel, Fahrtkosten, Unterbringungs- oder Verpflegungskosten sind nicht förderfähig. Gesamtkosten unter 100 EUR werden nicht gefördert (Bagatellgrenze).
Servicenummer 0800 5 888 432
montags bis donnerstags von 8.00 bis 16.00 Uhr
freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Referat 63 – QualiScheck
Rheinallee 97–101
55118 Mainz
Das Land Niedersachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) die berufliche Weiterbildung einzelner Beschäftigter aus Unternehmen sowie überbetriebliche Weiterbildungskonzepte. Mitfinanziert werden
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens über das Kundenportal der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) zu stellen.
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Günther-Wagner-Allee 12–16
30177 Hannover
Tel. (05 11) 3 00 31-3 33
Fax (05 11) 3 00 31-1 13 33
E-Mail: beratung@nbank.de
Internet: www.nbank.de