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Überblick über die Fördermöglichkeiten im Rahmen diverser Programme

Bildungsscheck NRW

 

Wer wird gefördert

Den Bildungsscheck können Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Betriebe erhalten.

Im individuellen Zugang richtet sich der Bildungsscheck an Beschäftigte aus Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von max. 30.000,- Euro (max. 60.000,- Euro bei gemeinsamer Veranlagung). Dabei sollen ausdrücklich folgende Gruppen angesprochen werden:

  • Zugewanderte bzw. Menschen mit Migrationshintergrund (selbst oder ein Elternteil aus dem Ausland zugewandert)
  • Berufsrückkehrende
  • Beschäftigte ohne Berufsabschluss
  • Un- oder Angelernte oder länger als vier Jahre nicht im Ausbildungsberuf tätig
  • Ältere ab 50 Jahren
  • atypisch Beschäftigte
    • befristet Beschäftigte
    • Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer
    • geringfügig Beschäftigte
    • Teilzeitbeschäftigte bis 20 Stunden/Woche

Im betrieblichen Zugang richtet sich der Bildungsscheck an kleinere und mittlere Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten. Schwerpunkt sind hier Beschäftigte mit einem jährlichen Arbeitnehmerbrutto von maximal 39.000,- Euro.

Wie wird gefördert

Mit dem Bildungsscheck erhalten Beschäftigte und Unternehmen einen Zuschuss von 50 Prozent, max. 500,- Euro zu den Weiterbildungskosten. Das Land Nordrhein-Westfalen finanziert diesen Anteil aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).

Die andere Hälfte tragen im betrieblichen Zugang die Betriebe und im individuellen Zugang die Beschäftigten selbst.

Wo erhalte ich weitere Informationen

Die Bildungsschecks werden über ausgewählte Beratungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen vergeben und können dann zur Verrechnung bei den Weiterbildungsanbietern eingereicht werden. Anlaufstellen sind beispielsweise Kammern, Wirtschaftsförderungen, Volkshochschulen oder Weiterbildungs-Netzwerke, wie sie in einigen Regionen bestehen.

Die kostenlose Beratung informiert zu den persönlichen Voraussetzungen für die Förderung und berät Betriebe zum Qualifizierungsbedarf ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Hamburg - Weiterbildungsbonus

 

Wer wird gefördert

Der antragstellende Arbeitnehmer muss sozialversicherungspflichtig (mind. 15 Wochenstunden zu mehr als 450 EUR monatlich) beschäftigt sein. Im Fördermodul Weiterbildungsbonus Aufstocker ist Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer aufstockende Leistungen vom Jobcenter erhält. Im Fördermodul Weiterbildungsbonus Handwerk muss die Fortbildungsmaßnahme in den Schwerpunktbereichen Qualitätspolitik oder Umwelttechnik erfolgen.

Wie wird gefördert

Die Höhe der Förderung beträgt beim

  • Weiterbildungsbonus Klassik 50% bis 100% der Weiterbildungskosten, jedoch max. 1.500 EUR,
  • Weiterbildungsbonus Aufstocker 100% der Weiterbildungskosten, jedoch max. 1.500 EUR
  • Weiterbildungsbonus Handwerk 75% der Weiterbildungskosten, jedoch max. 1.000 EUR im Schwerpunktbereich Qualitätspolitik und 2.000 EUR in den Schwerpunktbereichen Umwelttechnik und technische Innovation,
  • Weiterbildungsbonus Qualifizierungscoaching bis zu 2.000 EUR pro Bildungsplan,
  • Weiterbildungsbonus Hamburger Modell 100% der Weiterbildungskosten, jedoch max. 2.000 EUR

In der Regel kann pro Person ein Weiterbildungsbonus pro Kalenderjahr beantragt werden.

Wo erhalte ich weitere Informationen

Zum 31.12.2016 wird das Förderprogramm neu ausgeschrieben, ggf. ändert sich zum Ende des Jahres der Ansprechpartner:

zwei P PLAN:PERSONAL GmbH
Haferweg 46
22769 Hamburg
Tel. (0 40) 2 84 07 83-0
E-Mail: info(at)weiterbildungsbonus.net
Internet: www.weiterbildungsbonus.net

Weiterbildungsscheck Sachsen - individuell

 

Wer wird gefördert

  • Die Teilnehmer haben ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen.
  • Die Weiterbildung wird durch einen externen Bildungsdienstleister durchgeführt.
  • Eine verbindliche Anmeldung, der Abschluss eines Weiterbildungsvertrages, eine Anzahlung oder Bezahlung sowie die Teilnahme an der Weiterbildung darf erst nach Antragseingang bei der SAB erfolgen.
  • Die förderfähigen Kosten der Weiterbildung (Weiterbildungskosten zzgl. Prüfungsgebühren) müssen mindestens 1.000 EUR betragen.
  • Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes können die Förderung nur dann in Anspruch nehmen, wenn sie in einem befristeten Arbeitsverhältnis stehen.
  • Arbeitnehmer und Beschäftigte mit einem monatlichen Gesamtbruttoeinkommen von mehr als 2.500 EUR bis 4.000 EUR können die Förderung nur dann in Anspruch nehmen, wenn das Beschäftigungsverhältnis befristet ist oder sie Leiharbeitnehmer sind, oder die Weiterbildung dem Erwerb eines ersten akademischen Abschlusses dienen soll.

Wie wird gefördert

Zur Antragstellung nutzen Sie bitte das Formular (VD 60890) der SAB.
Es müssen mindestens drei Vergleichsangebote von Weiterbildungsanbietern
zum gewünschten Vorhaben eingeholt und
im Original mit dem Förderantrag eingereicht werden. Zulässig
sind auch Preisinformationen. Diese müssen dann mindestens
den Anbieter, die Inhalte, den Preis und die aktuellen
Termine der Weiterbildung enthalten.
Eine verbindliche Anmeldung darf erst nach Antragseingang bei der
SAB erfolgen.

Wo erhalte ich weitere Informationen

SächsischeAufbauBank (SAB)
Servicecenter
Fon 0351 4910 - 4930
Mo-Do 8-18 Uhr und Fr 8-15 Uhr

Weiterbildungsscheck Sachsen - betrieblich

 

Wer wird gefördert

Das Förderprogramm „Weiterbildungsscheck – betrieblich“ richtet sich an sächsische Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern. Mit der Förderung können sowohl Unternehmer bzw. Selbstständige als auch Beschäftigte, Auszubildende, dual Studierende, Werkstudenten und Praktikanten, Mitarbeiter in Elternzeit und sogar Arbeitslose mit einer Einstellungszusage an Maßnahmen der betrieblichen Weiterbildung teilhaben. Dabei werden in der Regel 50 Prozent der Weiterbildungskosten durch einen Zuschuss gefördert.

Gefördert werden:

Vorhaben der betrieblichen Weiterbildung, insbesondere mit folgenden Zielstellungen:

  • Qualifizierung im Zusammenhang mit der Schaffung neuer Arbeitsplätze und der Erschließung neuer Märkte,
  • Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit sowie Höherqualifizierung von Arbeitskräften,
  • Anpassung der Arbeitgeber an neue Herausforderungen z. B. hinsichtlich von Aufgaben des Unternehmensmanagements, der Fachkräftesicherung oder der Implementierung neuer Technologien,
  • Vorbereitung von Unternehmensnachfolgen,
  • vertiefende bzw. ergänzende Bildungsangebote für Auszubildende in der betrieblichen Berufsausbildung,
  • Qualifizierungen zur Verbesserung des Umwelt- und Ressourcenschutzes im Arbeitsprozess.

Wo erhalte ich weitere Informationen

SächsischeAufbauBank (SAB)
Servicecenter
Fon 0351 4910 - 4930
Mo-Do 8-18 Uhr und Fr 8-15 Uhr

Weiterbildungsscheck Thüringen

 

Wer wird gefördert

Das Unternehmen des Beschäftigten muss in Thüringen ansässig sein. Das zu versteuerndes Jahreseinkommen des Beschäftigten liegt zwischen 20.000 Euro und 40.000 Euro (bei gemeinsam Veranlagten zwischen 40.000 Euro und 80.000 Euro). Gefördert werden sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Nicht gefördert werden Beschäftigte oder Bedienstete juristischer Personen des öffentlichen Rechts. Eine Förderung mit dem Weiterbildungsscheck ist alle zwei Kalenderjahre möglich.

Wie wird gefördert

Die Förderung ist formgebunden bei der GFAW vor der verbindlichen Anmeldung zum Weiterbildungsvorhaben zu beantragen. Die Höhe der Förderung beträgt: für Vorhaben zur beruflichen Anpassungsqualifizierung von Beschäftigten oder Selbständigen 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, 500 EUR je Weiterbildungsscheck.

Wo erhalte ich weitere Informationen

Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GFAW) mbH
Warsbergstraße 1
99092 Erfurt
Tel. (03 61) 22 23-0
E-Mail: servicecenter@gfaw-thueringen.de
Internet: www.gfaw-thueringen.de

Rheinland Pfalz - QualiScheck

 

Wer wird gefördert

Gefördert werden können abhängig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz. Eine Förderung durch den QualiScheck oder die Bildungsprämie ist abhängig vom Einkommen.

Antragsberechtigt sind abhängig Beschäftigte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von mehr als 20.000 EUR bzw. 40.000 EUR bei gemeinsam Veranlagten, von weniger als 20.000 EUR bzw. 40.000 EUR bei gemeinsam Veranlagten, wenn die Kosten der Weiterbildung höher sind als 1.000 EUR (einschließlich Mehrwertsteuer).

Wie wird gefördert

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt 50% der direkten Kosten der Weiterbildungsmaßnahme, jedoch maximal 500 EUR pro Person und Kalenderjahr. Lehr- und Lernmittel, Fahrtkosten, Unterbringungs- oder Verpflegungskosten sind nicht förderfähig. Gesamtkosten unter 100 EUR werden nicht gefördert (Bagatellgrenze).

Wo erhalte ich weitere Informationen

Servicenummer 0800 5 888 432
montags bis donnerstags von 8.00 bis 16.00 Uhr
freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Referat 63 – QualiScheck
Rheinallee 97–101
55118 Mainz

Niedersachsen - Weiterbildung in Niedersachsen (WiN)

 

Wer wird gefördert

Das Land Niedersachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) die berufliche Weiterbildung einzelner Beschäftigter aus Unternehmen sowie überbetriebliche Weiterbildungskonzepte. Mitfinanziert werden

  • individuelle Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte aus niedersächsischen Unternehmen sowie für Betriebsinhaber von kleinen Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen mit weniger als 50 Beschäftigten und
  • individuelle Weiterbildungsmaßnahmen und überbetriebliche Weiterbildungskonzepte im Rahmen thematischer Weiterbildungsschwerpunkte.

Wie wird gefördert

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt

  • für individuelle Weiterbildungsmaßnahmen bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, dabei mindestens 1.000 EUR, bei einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten und
  • für Weiterbildungskonzepte bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. jedoch 40.000 EUR bei einer Laufzeit von bis zu sechs Monaten.

Wo erhalte ich weitere Informationen

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens über das Kundenportal der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) zu stellen.

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Günther-Wagner-Allee 12–16
30177 Hannover
Tel. (05 11) 3 00 31-3 33
Fax (05 11) 3 00 31-1 13 33
E-Mail: beratung@nbank.de
Internet: www.nbank.de