Herzlich willkommen
Hotline: 0211 - 695 409 44
Email: Info@ebinghaus-seminare.de
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Die Fortbildung macht Sie fit für spezielle Aufgaben der Steuerberaterpraxis im Steuer-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht.
Zum AngebotQualifizieren Sie sich für höherwertige Aufgaben beim Steuerberater. Die Fortbildung ermöglicht sehr gute Aufstiegsmöglichkeiten.
Zum AngebotSeit dem Jahr 2015 führen eine Reihe von Steuerberaterkammern die Fortbildungsprüfung zum/zur Fachassistenten/Fachassistentin Lohn und Gehalt durch. Der Fachassistent Rechnungswesen und Controlling (FARC) ist ein Berufstitel im Bereich des Steuerwesens, der ab 2019 von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Steuerberatungskanzleien durch eine Fortbildungsprüfung bei den Steuerberaterkammern erlangt werden kann.
Insgesamt erweitern die beiden Lehrgänge das bestehende Fortbildungsangebot der Steuerberatungskanzleien für ihre Mitarbeiter.
Wichtig: Konzept bei Ebinghaus Seminare
Bei Ebinghaus Seminare handelt es sich bei dieser Weiterbildung um eine zusätzliche Aufstiegsqualifizierung für Lohn- und Gehaltsbuchhalter IHK bzw. Finanzbuchhalter IHK.
Sie müssen zunächst den Lohn- und Gehaltsbuchhalter IHK oder Finanzbuchhalter IHK mit Erfolg abgelegt haben.
Der Tätigkeitsschwerpunkt des Fachassistenten Rechnungswesen und Controlling liegt auf dem externen und internen Rechnungswesen. Dazu zählen insbesondere Buchführung und Bilanzierung, betriebswirtschaftliche Auswertung, Controlling und Jahresabschlusserstellung und-analyse sowie die integrierte Unternehmensplanung.
Die Prüfung zum Fachassistenten Rechnungswesen und Controlling besteht aus der schriftlichen Prüfung (4-stündige Klausur) sowie der mündlichen Prüfung. Sie erstreckt sich auf folgende Prüfungsgebiete:
- Externes Rechnungswesen (Buchführung, Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht)
- Internes Rechnungswesen (Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling, Jahresabschlussanalyse)
- Datenschutzbestimmungen (Grundzüge)
Mit dieser Fortbildung wird der Komplexität im Bereich Lohnsachbearbeitung, gerade im Hinblick auf die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Arbeitsverhältnisse bei den Mandanten, Rechnung getragen.
Im schriftlichen Teil der Prüfung ist eine vierstündige Klausur mit einer Aufgabenstellung aus den folgenden Gebieten zu absolvieren:
1. Steuerrecht, ca. 30 % der zu erreichenden Punkte
2. Sozialversicherungsbeitragsrecht, ca. 30 % der zu erreichenden Punkte
3. Themenübergreifend, ca. 30 % (davon max. 10 % Grundzüge des Arbeitsrechts) der zu erreichenden Punkte
4. Grundzüge des Arbeitsrechts, ca. 10 % der zu erreichenden Punkte
Die Sachverhalte sind dabei praxisorientiert und anhand grundsätzlich kleinteiliger Aufgabenstellungen zu lösen.